Der Name Oteman

 

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Der Name Oteman.  

Lange Zeit war mir nicht ganz klar, wo dieser Name Oteman herkommt. Wäre es ein  friesischer oder west-friesischer Name, dann könnte es Sohn von Otto bedeuten, wie Galema, Scheltema, Herema usw. Und in der Tat findet man in West-Friesland, nördlich von Amsterdam um Grootebroek (Enkhuizen), ab 1600 die Namen Ootema und Ooteman und die Nachkommen davon leben dort noch immer. Genau wie unsere Familie sind sie größernteils katholisch, aber alle schreiben ihren Namen mit Doppel O! Es ist bekannt, dass in der Duffelt, die Gegend am  Niederrhein, zwischen Kleve und Nijmegen, wo unsere Familie herkommt, im dreizehnten Jahrhundert, sogenannte "broeckers " aus  Holland „ eingewandert “ sind um der örtlichen Bevölkerung zu helfen, das niedrige und sumpfige Land einzudeichen und trocken zu legen. Die Holländer hatten damit viele Erfahrung. Broekland bedeutet in Alt-Niederländisch: niedriges Land. Denken Sie mal an die west- friesischen Stadtnamen wie Grootebroek, Lutjebroek, Broek op Langedijk und das englische ( Keltische) Wort „brook“ ( deutsch Bruch). Man kann sich dann vorstellen, dass von diesen  west- friesischen Einwandern einer dort geblieben ist, ein Ootema (n), dessen Name später zu Oteman geworden ist. Keine unlogische Hypothese. Wie gesagt, ich habe versucht das zu unterbauen, aber nirgendwo- bis 1650- kann ich irgendeine Verbindung herstellen zu  den Ootemänner in  West-Friesland. Auch die Vornamen sind ganz anders, wie Sijtje, Sijmon, Lijsebeth, Aagje, Klaas, Aaltje. Bei uns ist es Wilhelm, Johann, Theodor usw. Diese Hypothese, so schön sie auch ist, müssen wir aufgeben.  

Im  Mittelalter streunten durch ganz  Europa viele Türken, Ottomanen genannt. Sie boten allerhand Handelsware und Teppiche zum Kauf an. Ein Türke war ein Ottoman. Vielleicht hat sich so einer hier eingebürgert und das ist unsere Ahnherr? Diese Unterstellung ist allerdings nicht so wahrscheinlich, beachtet man die Religion in unserer Familie, und den  urgermanischen Namen und die Tatsache, dass früher solche Fremdlinge aus dem Osten in unserer Gemeinschaft kaum akzeptiert wurden.  

Die Lösung  müssen  wir vielleicht  in der Entwicklung der Schreibweise unseres Namens suchen. In den Urkunden, zwischen 1600 bis 1800, wurde unser Name auf mehr als 20 (!) verschiedene Arten geschrieben. In vielen Urkunden steht ein „H“ davor: Also, Hoteman. Auch in Amerika habe ich Einwandern gefunden aus der Periode 1680-1750, die den Namen  Hoteman und auch Oteman hatten. Sie stammen aus “Germany”, aber wo, habe ich noch nicht herausfinden können.   Es ist nicht so ungewöhnlich dass das „H“ im Laufe der Zeit weggefallen ist. In Zeeland, West Vlaanderen und Belgien konnten viele Menschen das  H nicht gut aussprechen. Franzosen können das überhaupt nicht. Mir ist nicht bekannt, ob das auch der Fall ist im niederrheinischen Sprachraum. Im jedem Fall ist das  „H“  während der französischen Besetzung des Rheinland um 1800 endgültig weggefallen.   Im Kapitel I dieses Buches sehen wir, dass die ältesten gefundenen Otemänner, Hotman hießen. Diesen  Namen findet man auch in Schottland und ein  kalvinistischer François Hotman, aus der Schweiz, diente am Hof von Catharina de Medici in Frankreich im 17ten  Jahrhundert.  1472 ließ Herzog Adolf, der damals noch die Gelderste Duffelt im Pfandlehn hatte, Thomas Hotman, als Richter in der Duffelt  ernennen und '' op die heymstadt''  im Beisein seines Rates und der dort zusammengekommen Volksgemeinschaft der Duffelt  vereidigen. Wir haben sein abgenutztes Amtssiegel.

( Heimal, Heimstadt, Heemstede, war der Name einer zentral gelegen Stelle, wo Recht gesprochen wurde. Das konnte mitten im Wald sein.                                        

Hier folgt ein Auszug dieser Urkunde:            

  Ilgen.Qu.IIa, nr.75: Item dyt ist ghone dat ich Thomas Hotman van gerichtswegen gedaen heb in de Duffel, synt to mail dat myn g.h.& c. sijner gnaden vrunde op die heymstadt had inde bywesen der Duyffeler my Thomas vurser, mynen eyd dair staven lyet voir enen richter...)                                                              
Es gibt den „Regest“ Nr.2404 vom 11 November 1505, einem  Heinrich Hotman, vielleicht  ein Bruder von obengenannten Thomas. Er war Vogt,(Vormund, Kirchenrat) in Rinderen in der Duffelt. Von ihm haben wir auch ein Siegel.

                   
                                            

Hier folgt der Text des Regestes:                                             
Henrick Hotman, vaecht to Rynderen, verkauft s. Recht an gewyn und thynss an der caestat inghen Slyck genoempt, gel.einenends aen die kerchoff to Rynderen, sonst ront om aen die gemeynre straten, an Arnt Myntken, kerckmester, zu Behuf der Kirche zu Rynderen. Der Bewohner der kaestat ( kleiner Hof)  muss dem Vogt nach alter Gewohnheit einen vaichtscepen halten. Siegler: der Vogt O/Pergament m.S in grünem Wachs.    Die Mischung von Deutsch und Niederländisch in beiden Zitaten ist ein schönes Beispiel der prä- deutschen und  der prä- niederländische Sprache. Viele Wörter sind ganz deutsch, ganz  niederländisch oder gemischt. Aus diesem  fränkisch/ niederrheinischen Dialekt hat sich teilweise die niederländische Sprache entwickelt oder ist von der hochdeutschen Sprache ersetzt  worden.   1505 wird ein Johan Hotman erwähnt.( folio 29 Thynss yn Tyllerbrueck. Item Johan Hotman vy alde schilt.)   In Regest 2214 vom 17 März 1494 Evert Hotman, schepen (Schöffe) „ upden Houwe“   In Regest 2832 vom 29 Mai 1527 Gericht Qualburg Hilleke Hotman, Witwe von Johann Pastoers mit ihrer Schwiegermutter, Hillicken Pastoers,  bezüglich der Erbschaft einer „ kaetstede“ ( kleiner Hof). Im Sterberegister von  Xanten finden wir am 14-09-1695 Vidua Scholten condicta Oteman.  ( 47 Seite 192) In Ginderich bei Xanten finden wir im Taufbuch: geboren 04-09-1672 Duranda Oterman, Mutter Anna Posten und Vater Jantzen Oterman. Paten: Bartholomeus und Gerharda Wirrix. Sie waren nicht in Ginderich verheiratet. Duranta stirbt am 26-03-1673 und am 28-06-1673 stirbt Oternianus Posten. ( Der Vater ?) Anna Posten hat sich jedenfalls nicht mehr verheiratet in Ginderich nach dem Tod ihres Mannes. Möglicherweise wohnten sie auf einem kleinen Hof: der Postenhof unter Ginderich, das dem Kloster Fürstenberg gehörte.  

Im 16. und  17. Jahrhundert finden wir in der Duffelt und Umgebung einige Otemänner in verschiedenen Schreibweisen, ohne dass wir einen belegbaren Zusammenhang finden können. Aus 1580 kennen wir eine Anschrift von Wesselus Hotman. Kanunik / Probst zu Xanten. ( Wesselo Hotman Preaposito Resensi Canon.Xanten. Morum ac ingenii suavitate omnibus charo et reverito. Vix.an.80.ob.Mart. MDXXVIII exec.Test.B.M.pos. ‘’ Wegen seinen Sitten und Verstand von allen sehr geliebt und verehrt ‘’) Er hatte auch einen Waffenschild: links oben ein Löwe und rechts eine Rose und unten umgekehrt. In dieser Epoche finden wir auch in Emmerich (D) verschiedenen Hotmans.  

Eine andere Erklärung des Namens könnte sein, dass der erste Teil des Namens, OTE ( R) abgeleitet ist von einem Ort oder einem Hof oder Wohnung. Also ein sogenanntes Toponiem. ( Siehe G.Gorissen 1981, Bürgerbuch von Kranenburg 1400-1735; Auszug der Namen der Bürgermeister und Neubürger) Hot kann auch aus dem alt germanischen kommen und soll dort Haupt (man) bedeuten. Od, Ot im alt- germanischen,  bedeutet Besitz, Reichtum, Erbbesitz. Im gotischen Sprachgebrauch bedeutet otag reich; im  angelsächsischen  bedeutet êad Besitz, Reichtum, Glück, Gut und in alt-norwegisch ist  audhr Reichtum. Also könnte der Name vermögender Mann bedeuten. Vielleicht ist es früher doch  (H)oterman gewesen und  das  R ist weggefallen, weil man es im niederrheinischen Gebiet nur schlecht  aussprechen  kann. Zum Vergleich: Mergel (Amsel) wird Mel oder Mal im Dialekt. Vorläufig sind das alles noch Spekulationen und  der Name bleibt ein Mysterium.    

Die Registrierung der Namen.  

Obwohl im Altertum die Hebräer, Griechen und Römer sorgfältig die Geburten registrierten, tat man das während des Mittelalters nicht mehr, mit Ausnahme von einigen, vor allem vornehmen Familien, die privat ihren Stammbaum unterhielten.   Das Konzil von Trennte (1545-1563), dass als Reaktion auf die Reformation, die römisch- katholische Kirche reorganisieren wollte, hat u.a. auch die Einrichtung der Parochialen Register verordnet.               

Margaretha von Parma hat, nach dem Vorbild des Konzils und der Provinz Synode von Cambrai (Fr), am 28. Juli 1565 für die südlichen Niederlande angeordnet, dass die Namen der Mutter und  der Paten erwähnt werden müssen in den Taufbüchern und dass die Heiraten eingetragen werden sollen mit genauer  Nennung der Namen, Vornamen der Eheleute und der Zeugen und ebenso musste das Datum und die Stunde des Zeremoniells angegeben werden.  

Die Verordnung von Henri III zu Blois Mai 1579, ebenfalls im Einklang mit dem Konzil, schreibt den  Pfarrern vor ,drei verschiedene Register zu führen ( Taufe, Trauung, Tod), von denen je eine Kopie ausgehändigt werden sollte an die bürgerlichen Autoritäten und zwar innerhalb von zwei Monaten nach dem Jahreswechsel. .

Die Erzherzöge Albert und Isabella von Österreich stellten am 12 Juli 1611 das Ewige Edikt aus und in Artikel 20 vertrauten auch sie eine Kopie der Register den  Schöffen und Gesetzesdienern an, und bestätigten hiermit die Verbindung zwischen der kirchlichen und der profanen Macht. Auch haben sie am 14 Dezember 1616 den Gebrauch und die Qualifikation der Adels- Titel geregelt, was bei den höheren Familien für eine heftige Erregung gesorgt hat.   In 1614 präzisierte Papst Paulus V die Form und den Umgang mit den  parochialen Urkunden.   Im Lütticher Land wurde das Standesamt 1612 und 1646 reorganisiert entsprechend den Statuten der Erzdiözese.  

Ludwig XIII hat dann noch mal im Januar 1629 und am 26 November 1639 die Verwendung parochialer Register präzisiert und Ludwig XIV hat das auch noch einmal 1667 getan . Nach der Rücknahme des Edikts von Nantes, 18 November 1787, mussten die Reformierten (Hugenots) untertauchen oder ins Ausland flüchten. Dies hat zur Folge gehabt, dass von diesen Personen viele Daten nicht mehr zu finden sind. In Frankreich wurde die Trauung ab 1736 genau festgelegt vom Kanzler Charles d'Aguessau.

In den Niederlanden soll man damit sehr nachlässig umgegangen sein, denn am 5 Februar 1744 schreibt der Bischof Wilhelmus van Yper seinen Pfarrern vor, die parochialen Register gut zu führen. Am 29 März 1752 bestätigte Maria-Theresia die Maßnamen der Erzherzöge von 1611 und  am 13 April des selben Jahres fand der Rat von Luxemburg es nötig dasselbe zu tun.  

Es ist wohl klar, dass es bis weit in das 18te Jahrhundert, in der kirchlichen Organisation es mit der Registrierung nicht genau genommen wurde. Zahlreich sind denn auch die Lücken, Fehler, Verschreibungen und Ungenauigkeiten  resultierend aus den geringen Kenntnissen der lateinischen Sprache, in den kirchlichen Registern. Außerdem sind viele Register verloren gegangen in Kriegen, durch  Feuer, Überschwemmungen, Verfolgung Andersgläubiger, nachlässige Aufbewahrung und Unordentlichkeit. Die  Herkunft und die Ausbildung vieler Pfarrer war damals weit unter dem Niveau.  

Während der französischen Revolution gründete die gesetzgebende Versammlung  während ihrer letzten  Sitzung, (der Tag der  Schlacht bei Valmy),  am 20 September 1792, das Standesamt. Das war ganz profan. Ab 1796 hat das dann in den südlichen Niederlanden funktioniert. In den nördlichen Niederlanden  erst ab 1811.   Am 3 November 1807 wurde im Code Napoleon, in Artikel 56, dekretiert, dass ein Doktor oder eine Hebamme als Zeuge erscheinen solle bei einer Geburtsmeldung. Die Titel 63 und  64 handeln von der Trauung und Titel 77 vom Tod. Unabhängig von den parochialen Archiven, die jetzt meistens dem Staat anvertraut wurden, mussten alle Urkunden des Standesamtes zweifach ausgestellt werden. Ein Exemplar bleibt im Rathaus und das andre geht zur Gerichtskanzlei des Verwaltungsbezirks. Jedes zehnte Jahr musste eine sogenannte Zehnjahrestabelle angefertigt werden, in der alle Geburten, Trauungen und Todesfälle in einer Gemeinde alphabetisch-lexikografisch geordnet werden. Dadurch ist ab 1811 die Familienforschung ein Stück leichter und deutlicher geworden.  

Übrigens gibt es für die Forscher noch viele andere Quellen um Namen und Daten zu finden: Hausangestelltenregister, Steuerdokumente, Berichte über Ratssitzungen, Kautionsbriefe, Wehrpflichtigenlisten, Amtgerichte und  Kataster, Auswanderungs- oder Einwandrungslisten in Amerika oder in Europa, Passagierslisten der H.A.L.(Holland-American Line) oder anderer Schifffahrtsgesellschaften in Rotterdam, Bremen oder Hamburg , Notarurkunden, Archive von Schöffen , Armensorgeverzeichnisse, Waisenregister, niederländische Wasserbehördenregister, Berufs- oder Gildeverzeichnisse, Pacht-und Zinsarchive usw. Die Mormonenkirche in Salt Lake City (Utah, Amerika) hat in der ganzen Welt überall die Kirchenbücher auf Mikrofilme aufgenommen. Das alles befindet sich in einem riesigen Computersystem in Amerika. Der Hintergrund dieser Tätigkeit war, dass auch die Vorfahren von den heutigen Mormonen in den Himmel kommen können, wenn man nachforscht und sie bei seiner Familie “eingliedern” kann.   Ab 1840 besteht in den Niederlanden auch ein Bevolkingsregister, ein Buch worin auf jeder Seite eine Familie steht. Die Familienzusammensetzung, aber auch das Datum der Siedlung oder des Umzugs ist darin  aufgenommen. Diese Bücher sind aber nicht zuverlässig, denn dass Buch hat keinen gesetzlichen oder offiziellen Charakter. Ab 1938 hat man das ersetzt durch eine Personenkartenregistrierung.   Es gelingt nicht vielen mit einer Familienforschung weiter als in das 16te Jahrhundert zu kommen. Das sind dann 14 bis 16 Generationen.